Auftrag Inland


Das MfS war kein klassisches Abwehr- und Aufklärungsorgan, da seine Kompetenzen weit über die eines normalen Nachrichtendienstes hinausgingen.


Im Gegensatz zu Nachrichtendiensten in westlichen Demokratien, wo es eine strikte Gewaltenteilung zwischen Exekutive, Legislative und Judikative gibt, hatte das MfS auch polizeiliche und staatsanwaltliche Befugnisse.


Selbst die Überwachung und Verfolgung von Parteimitgliedern waren erlaubt, allerdings mussten solche Vorgänge von den Abteilungsleitern (Oberstleutnant und höher) erst genehmigt werden.

So war das MfS primär ein Überwachungs- und Repressionsorgan der SED, das die DDR-Gesellschaft in allen Bereichen kontrollierte, und erst in zweiter Linie ein Auslandsnachrichtendienst.

Durch Beschluss des SED-Politbüros vom 23. September 1953 wurde festgelegt, dass das Ministerium für Staatssicherheit als militärisches Organ sowohl als Inlands- als auch als Auslandsnachrichtendienst arbeiten sollte.


Inland

* Durchführung von Agententätigkeit, z. B.: Kontrolle von Massenorganisationen und gezielte Zersetzung und Spaltung potenzieller oppositioneller Kreise, wie zum Beispiel Intellektuelle, Dissidenten, sowie der Kirche und deren Jugendgruppen.


* Umfassende Überwachung der DDR-Bürger und teilweise auch ihrer Angehörigen außerhalb der DDR unter Missachtung ihrer Bürgerrechte. Wurde im Jargon auch „Aufdeckung und Beseitigung feindlicher Zersetzungstätigkeiten“ genannt. Dies erfolgte u. a. durch Bespitzeln, Zensur von Presse und Filmen, Unterdrückung der Meinungsfreiheit.


* Kontrolle („Absicherung“) sämtlicher bewaffneter Organe der DDR (Grenztruppen, NVA und Volkspolizei)


* Kontrolle („Absicherung“) des Staatsapparates (andere Ministerien)


* Kontrolle („Absicherung“) der volkswirtschaftlichen Organe (Kombinate und Betriebe)


* Kontrolle („Absicherung“) des Verkehrswesens und der Touristik


* Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsorganen und Volkspolizei


* Personenschutz von Partei- und Staatsfunktionären


* Überwachung sogenannter „bevorrechteter Personen“ (Diplomaten, akkreditierte Presse und Geschäftsleute)


* Aufklärung besonderer Straftatbestände wie gemeingefährlicher Brandstiftung oder politisch motivierter Schmierereien (Sachbeschädigung und staatsfeindliche Hetze)

Das MfS übernahm nach Todesfällen an der Berliner Mauer oder der innerdeutschen Grenze die Ermittlungen zum Hergang und ihre Verschleierung gegenüber der Öffentlichkeit und den Angehörigen.


Dabei „legendierte“ das MfS die Fälle, um ihnen entweder wenig bis keine Aufmerksamkeit zuteilwerden zu lassen oder die Aufmerksamkeit in eine bestimmte Richtung zu lenken.


Getötete Grenzsoldaten stilisierte das MfS zu Helden, für deren Tod feindliche Agenten oder Verbrecher verantwortlich seien.


Tatortuntersuchungsberichte, Sterbeurkunden und andere Dokumente wurden dafür gefälscht. Ferner kontrollierte das MfS den Verbleib der Leichen und die Umstände der Beerdigungen.


Angehörige wurden verpflichtet, über die Todesumstände Stillschweigen zu bewahren oder bekamen erfundene Geschichten erzählt.