Ausbildungsablauf

Je nach Laufbahn war es auch üblich, bereits während des Studiums Anwärterbezüge zu zahlen. Dies galt zum Beispiel für künftige Offiziere.


In der Regel erhielt der Anwärter etwa 1100 Mark der DDR Gehalt, was eine enorme Privilegierung für den Studenten bedeutete, denn seine Bezüge lagen damit deutlich über dem DDR-Durchschnittseinkommen eines normalen Berufstätigen und weit über dem, was der normale DDR-Student an Unterstützung erhielt.


Es gab vier verschiedene akademische Wege.


Erstens das direkte Studium an der Hochschule des MfS, zweitens das Fernstudium an dieser Fakultät, während man gleichzeitig woanders eingebunden war, drittens das Studium an einer der vollständig legendierten MfS-Sektion (Fachbereich) an den normalen zivilen Universitäten und schließlich das reguläre Studium an einer Ziviluni.


Ein Beispiel für eine legendierte MfS-Sektion an einer normalen Universität war der Fachbereich Kriminalistik an der Berliner Humboldt-Universität, die nach außen eine normale zivile Sektion war, aber in Wirklichkeit einschließlich des gesamten Lehrkörpers faktisch eine MfS-Diensteinheit war.

Es war auch möglich, den Wehrdienst direkt beim MfS abzuleisten (allerdings eher in kleineren Prozentzahlen), und zwar nicht nur beim Wachregiment, sondern auch bei den sogenannten Wach- und Sicherungseinheiten (WSE).


Diese Einheiten hatten je nach Bezirk zwischen 50 und 300 Mann und unterstanden den Bezirksverwaltungen (BVs), wo sie zur Objektsicherung von MfS-Dienststellen dienten.